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Gemeinnützige Bauvereinigungen: Bilanzgliederung – BGBl

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

Verordnung des BMWFW über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Bilanzgliederungsverordnung – BGVO)

BGBl II 2016/437, ausgegeben am 29. 12. 2016

Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gem Anlage A der neuen Bilanzgliederungsverordnung (BGVO) zu erstellen und die Gewinn- und Verlustrechnung gem Anlage B. Die BGVO ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen und löst mit 30. 12. 2016 die bisherige Verordnung BGBl II 1997/157 ab.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22867 vom 02.01.2017