Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der RWP erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Verordnung des BMWFW über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Bilanzgliederungsverordnung – BGVO)
BGBl II 2016/437, ausgegeben am 29. 12. 2016
Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gem Anlage A der neuen Bilanzgliederungsverordnung (BGVO) zu erstellen und die Gewinn- und Verlustrechnung gem Anlage B. Die BGVO ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen und löst mit 30. 12. 2016 die bisherige Verordnung BGBl II 1997/157 ab.