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Goldmünzen: Umsatzsteuerbefreiung 2016 - BGBl

Bearbeiter: Barbara Tuma

Verordnung des BMF betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 8 lit j UStG 1994 im Kalenderjahr 2016 jedenfalls erfüllen

BGBl II 2016/39, ausgegeben am 9. 2. 2016

In der Anlage zur Verordnung werden die Goldmünzen genannt, die während des Kalenderjahres 2016 die Kriterien des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG erfüllen. Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in der Anlage verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einer Reinheit von weniger als 900 Tausendstel.

Ist eine Münze nicht in der Anlage angeführt, kann für die Lieferung die Steuerbefreiung dennoch in Anspruch genommen werden, wenn sie die Voraussetzungen des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG erfüllt.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 21085 vom 10.02.2016