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Verordnung des BMF betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 8 lit j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen
BGBl II 2019/33, ausgegeben am 31. 1. 2019
In der Anlage zur Verordnung werden die Goldmünzen genannt, die während des Kalenderjahres 2019 die Kriterien des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG erfüllen. Ist eine Münze nicht in der Anlage angeführt, kann für die Lieferung die Steuerbefreiung dennoch in Anspruch genommen werden, wenn die Münze die Voraussetzungen des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG erfüllt.