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Goldmünzen: Umsatzsteuerbefreiung 2019 – BGBl

Bearbeiter: Birgit Bleyer / Bearbeiter: Barbara Tuma

UStG: § 6 Abs 1 Z 8 lit j

Verordnung des BMF betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 8 lit j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen

BGBl II 2019/33, ausgegeben am 31. 1. 2019

In der Anlage zur Verordnung werden die Goldmünzen genannt, die während des Kalenderjahres 2019 die Kriterien des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG erfüllen. Ist eine Münze nicht in der Anlage angeführt, kann für die Lieferung die Steuerbefreiung dennoch in Anspruch genommen werden, wenn die Münze die Voraussetzungen des § 6 Abs 1 Z 8 lit j sublit bb UStG erfüllt.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26749 vom 04.02.2019