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Handelsangestellte - KV-Erhöhung für 2017

Bearbeiter: Bettina Sabara

www.gpa-djp.at, 10. 11. 2016

Erhöhung der Mindestgehälter

Für die rund 400.000 Angestellten im Handel steigen die Mindestgehälter mit 1. 1. 2017 wie folgt:

-bis € 1.524,- plus 1,45 % (Mindestgehalt ab 2017: € 1.546,-)
-bis zu € 1.943,- plus 1,35 %
-über € 1.943,- plus 1,3 %

Am 31. 12. 2016 bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht.

Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen

Bei Lehrlingsentschädigungen gehört ab 2017 die Unterscheidung nach Gehaltstafeln und Gehaltsgebieten der Vergangenheit an. Die künftigen österreichweit einheitlichen Lehrlingsentschädigungen betragen:

-im ersten Lehrjahr € 570,-
-im zweiten Lehrjahr € 720,-
-im dritten Lehrjahr € 1.020,-
-im vierten Lehrjahr € 1.070,-

Das bedeutet ein Plus von bis zu 9 %, im Schnitt beträgt die Erhöhung 5,11 %.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22591 vom 10.11.2016