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www.gpa-djp.at, 10. 11. 2016
Erhöhung der Mindestgehälter
Für die rund 400.000 Angestellten im Handel steigen die Mindestgehälter mit 1. 1. 2017 wie folgt:
- | bis € 1.524,- plus 1,45 % (Mindestgehalt ab 2017: € 1.546,-) |
- | bis zu € 1.943,- plus 1,35 % |
- | über € 1.943,- plus 1,3 % |
Am 31. 12. 2016 bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht.
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen
Bei Lehrlingsentschädigungen gehört ab 2017 die Unterscheidung nach Gehaltstafeln und Gehaltsgebieten der Vergangenheit an. Die künftigen österreichweit einheitlichen Lehrlingsentschädigungen betragen:
- | im ersten Lehrjahr € 570,- |
- | im zweiten Lehrjahr € 720,- |
- | im dritten Lehrjahr € 1.020,- |
- | im vierten Lehrjahr € 1.070,- |
Das bedeutet ein Plus von bis zu 9 %, im Schnitt beträgt die Erhöhung 5,11 %.