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Abstract
Das IASB hat sich gegen eine nähere Auseinandersetzung mit der Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung von Firmenwerten entschieden. Stattdessen wird nun an einem Exposure Draft gearbeitet, durch den einerseits der Impairment-Only-Approach vereinfacht werden soll und gleichzeitig Abschlussadressaten entscheidungsrelevantere Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Entwicklung einer langjährigen Diskussion
Die bilanzielle Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen beschäftigt Standardsetter weltweit bereits seit geraumer Zeit. Abschlussadressaten üben seit Langem Kritik am bestehenden Modell der Folgebewertung derivativer Firmenwerte, sowie den damit verbundenen, erläuternden Informationen im Konzernabschluss.
Als Ergebnis des Post-Implementation Reviews von IFRS 3 nahm sich das IASB der Kritik an und startete im Jahr 2015 das Projekt: Goodwill and Impairment. Ziel des Projektes ist es, jene Aspekte zu diskutieren, die Abschlussadressaten entscheidungsnützlichere Informationen iZm Unternehmenszusammenschlüssen zur Verfügung stellen sollen sowie die Kosten aus Perspektive der Abschlussersteller zu mindern. Die vorläufigen Ergebnisse und Sichtweise des IASB zu diesen Aspekten wurden im März 2020 mit dem Diskussionspapier: Business Combinations—Disclosures, Goodwill and Impairment veröffentlicht, mit der Möglichkeit für Stakeholder dieses zu kommentieren.
Folgend findet man eine Aufstellung der diskutierten Aspekte, die im Discussion Paper vertretene Sicht des IASB dazu und die aktuelle Sicht des IASB, welche Aspekte einer möglichen Änderung bedürfen:
zur Diskussion gestellte Aspekte | Vorläufige Sicht des IASB im Discussion Paper | Aktuelle Sicht des IASB |
Ausweitung der Anhangangaben zu Unternehmenszusammenschlüssen | Änderung | Änderung |
Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung | Keine Änderung | Keine Änderung |
Übergang auf einen nur noch anlassbezogen vorzunehmenden Werthaltigkeitstest | Änderung | Keine Änderung |
Vereinfachung des Nutzungswertkonzepts | Änderung | Änderung |
Einbezug bestimmter immaterieller Vermögenswerte in den Goodwill | Keine Änderung | Keine Änderung |
Ausweis des Eigenkapitals ohne Goodwill | Änderung | Keine Änderung |
Im Anschluss an die Kommentierung fokussierte sich das IASB auf zwei wesentliche Fragestellungen:
- | Soll der Impairment-Only-Approach beibehalten oder eine Wiedereinführung des Amortization Approach weiterverfolgt werden? |
- | Wie kann die Informationsqualität der Anhangangaben iZm einem Unternehmenszusammenschluss verbessert werden? |
Beibehaltung des Impairment Only Approach
Im November 2022 entschied das IASB, seine vorläufige Sicht zur Beibehaltung des Impairment-Only-Approach nicht zu ändern und erteilte somit einer Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung von derivativen Firmenwerten in IFRS eine Absage. Damit folgt man dem FASB, welcher sich im Juni 2022 ebenfalls dazu entschieden hat, die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung auf derivative Firmenwerte von seiner Agenda zu streichen.
In weiterer Folge hat sich das IASB im Dezember 2022 dazu entschlossen in einen Standard Setting Prozess überzugehen und einen entsprechenden Exposure Draft vorzubereiten. Hierfür wurden in den vergangenen IASB-Meetings bereits einige inhaltlich relevante Entscheidungen gefällt.
Beschlüsse im Jänner-Meeting
Im Jänner 2023 entschied das IASB, dass für wesentliche Unternehmenszusammenschlüsse zukünftig sowohl quantitative als auch qualitative Informationen über erwartete Synergieeffekte (bspw kategorisiert nach Umsatz- und Kosten Synergien) im Anhang anzugeben sind.
Beschlüsse im Februar-Meeting
Im Februar 2023 entschied das IASB ua seine vorläufige Absicht hinsichtlich einer verpflichtenden Veröffentlichung von Informationen über die Performance eines Unternehmenszusammenschlusses in den Folgejahren beizubehalten.
Beschlüsse im März-Meeting
Im März 2023 wurden vom IASB weitreichende Änderungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Nutzungswerts beschlossen. Typisierungen der Planungsrechnung im Cashflow iZm Erweiterungsinvestitionen oder noch nicht beschlossenen Restrukturierung von CGUs sollen zukünftig entfallen. Ergänzend dazu sollen zukünftig die Planungsrechnung, sowie der Diskontierungsfaktor aus einer Nach-Steuer Perspektive ermittelt werden. Dies stellt jedoch bereits gelebte Praxis dar und soll in diesem Zusammenhang auch den Weg in die Bestimmungen des IAS 36 finden.