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Kleinunternehmerbefreiung bei unterjähriger Wohnsitzbegründung im Inland

Bearbeiter: Birgit Bleyer / Bearbeiter: Barbara Tuma

UStG: § 6 Abs 1 Z 27

Der Umstand, dass die EU-Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nur auf Kleinunternehmer anwenden dürfen, die in ihrem Hoheitsgebiet ansässig sind, ist durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen zu gewährleisten.

Verfügt somit ein beschränkt Steuerpflichtiger bis zum 30. September eines Jahres über einen Wohnsitz in Deutschland und verlegt er sodann am 1. Oktober seinen einzigen Wohnsitz nach Österreich und wird dadurch unbeschränkt steuerpflichtig, so besteht bezüglich der Vermietung zweier in Österreich gelegener Wohnungen für die Monate Jänner bis September keine Berechtigung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Die vereinnahmten Mieterlöse sind daher im Zeitraum Jänner bis September als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln.

VwGH 31. 1. 2019, Ra 2017/15/0034

Hinweis: Zur Rechtfertigung der Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen nur bei Ansässigkeit im eigenen Hoheitsgebiet siehe va EuGH 26. 10. 2010, C-97/09, Schmelz, ÖStZB 2012/60.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26956 vom 08.03.2019