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KV-Handelsangestellte – Entgeltreform

Bearbeiter: Bettina Sabara

www.wko at, www.gpa-djp.at, 26. 7. 2017

Die Sozialpartner haben sich kürzlich im Sinn einer Modernisierung und Weiterentwicklung des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge im Handel auf eine Entgeltreform geeinigt und eine komplett neue Gehaltsordnung für die 404.000 Beschäftigte und 80.000 Betriebe in Österreich geschaffen (nicht betroffen sind daher die Handelsarbeiter).

Die Eckpunkte der Einigung lauten wie folgt:

-Mindestgrundgehalt von 1.600 € brutto* (statt bisher 1.546 €) für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännisch administrativer Lehre
-Neue Methodik zur Anrechnung von Vordienstzeiten bei Neueintritten (maximal 7 bzw 8 Jahre)
-Volle Anrechnung der Karenzzeiten bei Vorrückungen und Berücksichtung bei den Vordienstzeiten
-Transparenz bei All-In Verträgen durch einfache Rahmenbedingungen, verpflichtende Deckungsprüfung

Das flexible Beschäftigungsgruppenschema lässt sich wie folgt zusammenfassen:

-Es gibt eine Gehaltstabelle anstatt von bisher acht Tabellen und zwei Gehaltsgebieten.
-Es gibt nun 8 Beschäftigungsgruppen (Beschäftigungsgruppe A bis H) mit einfacheren Beschreibungen.
-Zur Orientierung bei der Einstufung wurden 75 Referenzfunktionen mit typischen Tätigkeiten zur Beschreibung der jeweiligen Beschäftigungsgruppe entwickelt.
-Für die Einstufung zählt die Tätigkeit, „überwiegend“ ist kein Einstufungsmerkmal mehr.
-Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännischer Lehre sind mindestens in Beshäftigunggruppe C einzustufen.
-Abbildung neuer Funktionen und Einstufungsmerkmale im Handel, zB Onlinehandel.
-Klare Regelung zB für Führung und Stellvertretung.

Zeitraum für die Umsetzung der neuen Gehaltsordnung:

-Der Umstieg erfolgt zu einem Stichtag, den das Unternehmen frei wählen kann.
-Der Übergangszeitraum beträgt vier Jahre und beginnt ab 1. 12. 2017.
-Bis zum Umstiegsstichtag gilt für alle neuen Dienstverhältnisse die alte Gehaltsordnung.
-Die Einkommen der Mitarbeiter sind geschützt und niemand darf durch den Übergang benachteiligt werden.
-Auch wurde die Mitwirkung der Betriebsräte klar verankert.

Anmerkung:

* Einem ausführlichen Artikel in der Tageszeitung Kurier (www.kurier.at) sind dazu folgende weitere Hintergrundinformationen zu entnehmen:

-Der jährliche KV-Abschluss ist in der Einigung noch nicht enthalten, das Mindestgrundgehalt könnte daher 2018 über 1.600 € liegen.
-Die Einkommenskurve wird abgeflacht; innerhalb einer Beschäftigungsgruppe soll es statt bisher neun nur noch vier Vorrückungen geben (dh insg 5 Stufen; keine Vorrückung mehr ab dem 13. Jahr).
-Um eine korrekte Umstellung auf das neue Gehaltsschema zu gewährleisten, planen die Sozialpartner die Einrichtung einer eigenen Schlichtungsstelle.
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 23943 vom 27.07.2017