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Erlass des BMF vom 16. 12. 2016, BMF-010222/0082-VI/7/2016, BMF-AV Nr 211/2016
Im Rahmen der laufenden Wartung 2016 werden gesetzliche Änderungen aufgrund des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016 (BGBl I 2016/77, ARD 6511/17/2016) und des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 (BGBl I 2015/160, ARD 6505/3/2016) sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet.
Die LStR 2002 in der neuen Fassung sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nichts anderes geregelt ist bzw soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den LStR Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem § 303 BAO dar.
Hinweis: Der Volltext des Wartungserlasses ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter http://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.