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Metallgewerbe/Arbeiter – KV-Erhöhung ab 1. 1. 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

www.proge.at, 22. 11. 2017

Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2018 kommt es für die knapp 120.000 Arbeiter im Metallgewerbe (ua Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik, Installateure) zu den folgenden KV-Erhöhungen:

-Die Mindestlöhne steigen um 3,0 %, der neue Mindestlohn beträgt € 1.822,55.
-Die Ist-Löhne steigen um 2,6 %. Außerdem gibt es eine Freizeitoption: Die Beschäftigten können sich anstelle der Ist-Erhöhung für zusätzliche Freizeit entscheiden.
-Lehrlingsentschädigungen sowie kollektivvertragliche Zulagen werden um 3,0 % erhöht, Entfernungszulagen und Nächtigungsgeld um 1,9 %.

Im Rahmenrecht wurde ua ein neuer Anspruch auf Auslandsdiäten geschaffen, diese gebühren mindestens in Höhe der für Inlandseinsätze geltenden Beträge. Weiters wurde vereinbart, dass Lehrlingen Ersatz für die Fahrtkosten ins Berufsschulinternat gebührt.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 24555 vom 27.11.2017