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Neues DBA-Großbritannien – BGBl

Bearbeiter: Birgit Bleyer / Bearbeiter: Barbara Tuma

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll

BGBl III 2019/32, ausgegeben am 18. 3. 2019

Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen BGBl 1970/390 idF BGBl III 2010/135 zwischen Österreich und Großbritannien stammt noch aus dem Jahr 1969 und ist – trotz mehrfacher Revisionen – veraltet und entspricht nicht mehr dem neuesten Standard der OECD.

Mit dem nunmehr kundgemachten neuen Abkommen sollen ua Steuerumgehungen und Gewinnverlagerungen bekämpft werden, da multinationale Unternehmen oft Differenzen zwischen nationalen Bestimmungen nutzen, um Steuerschulden zu reduzieren oder sogar zu beseitigen. Das Abkommen soll dies künftig verhindern und gleichzeitig die internationalen Standards der OECD sicherstellen. Außerdem sieht die Bundesregierung darin eine Möglichkeit zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit Großbritannien sowie zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Brexit.

Das Abkommen ist gem seinem Art 28 Abs 1 mit 1. 3. 2019 in Kraft getreten und findet (hinsichtlich österreichischer Steuern) auf jedes Steuerjahr Anwendung, das am oder nach dem 1. 1. 2020 beginnt.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 27000 vom 19.03.2019