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Neues DBA Kosovo

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll.

BGBl III 2019/2, ausgegeben am 16. 1. 2019

Mit der Republik Kosovo besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung.

Gemäß den Informationen der WKO gehören österreichische Unternehmen zu den bedeutendsten Investoren im Kosovo. Laut OeNB betreffen die wesentlichsten Zahlungsflüsse zwischen beiden Staaten Zinszahlungen iZm Ausleihungen durch österreichische Banken an im Kosovo ansässige Personen (Höhe der Ausleihungen im Jahr 2016: € 46,5 Mio) sowie iZm Einlagen von im Kosovo ansässigen Personen bei österreichischen Banken (Höhe der Einlagen im Jahr 2016: € 272,2 Mio).

Mit dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Kosovo, das auch den Arbeiten auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) Rechnung trägt, sollen diese Wirtschaftsbeziehungen zur Republik Kosovo ausgebaut werden.

Zudem besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten, die dem internationalen Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht. Eine solche wird im Zuge des Abkommens samt Protokoll ebenfalls implementiert.

Das Abkommen ist bereits mit 28. 12. 2018 in Kraft getreten und die Bestimmungen dieses Abkommens finden daher bereits ab 1. 1. 2019 Anwendung.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26652 vom 17.01.2019