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Nichtvorlage des Jahresabschlusses – Verschulden des Geschäftsführers

Bearbeiter: Sabine Kriwanek

UGB: §§ 277 ff, § 283

Das Argument, der Geschäftsführer sei erst am 19. 6. 2018 bestellt worden, mag zwar sein Verschulden an der Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 30. 6. 2018 ausschließen oder zumindest in Frage stellen, nicht jedoch sein Verschulden an der Nichtvorlage des Jahresabschlusses auch zum Ablauf der nächsten zwei Monats-Periode am 31. 8. 2018.

OGH 15. 3. 2021, 6 Ob 260/20h

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 30898 vom 17.05.2021