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Offene österreichische EuGH-Verfahren – Übersicht

Bearbeiter: Barbara Tuma

Zusammengestellt von Barbara Tuma, LexisNexis-Redaktion

Derzeit sind – soweit überblickbar – folgende österreichische Vorabentscheidungsersuchen und Klagen der EU-Kommission gegen Österreich bzw Klagen Österreichs anhängig:

1. Vorabentscheidungsersuchen

1.1. Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und Verfahren

-Widerspruchsklage gem § 232 EO bei Uneinigkeit über die Verteilung des Erlöses der gerichtlichen Versteigerung – ausschließliche Zuständigkeit gem Art 24 Nr 5 VO (EU) 1215/2012 (EuGVVO 2012)? Vorabentscheidungsersuchen des BG Villach; beim EuGH anhängig zu C-722/17, Reitbauer ua.
-EuGVVO 2012 und EuInsVO ua betr Aussetzung bzw Unterbrechung des Verfahrens gem Art 29 bzw Art 30 EuGVVO 2012 im vorliegenden Fall, in dem die kl Gläubigerin eine im Wesentlichen idente Forderung im österreichischen Hauptinsolvenzverfahren und im polnischen Sekundärinsolvenzverfahren angemeldet und nach Bestreitung durch den jeweiligen Insolvenzverwalter zuerst in Polen im Sekundärinsolvenzverfahren und danach in Österreich im Hauptinsolvenzverfahren Klagen auf Feststellung des Bestehens der Insolvenzforderungen in bestimmter Höhe eingebracht hat. Vorabentscheidungsersuchen OLG Wien 17. 1. 2018, 3 R 59/17v. Beim EuGH anhängig zu C-47/18, Riel.
-Beteiligung an dt KG über dt Treuhänder (iZm geschlossenem Fonds, bei dem ein dt Treuhänder die Kommanditanteile der Anleger an den dt Gesellschaften dieses Fonds hält): Rechtswahlklausel in AGB des Treuhänders – ua Frage des anwendbaren Rechts. Vorabentscheidungsersuchen OGH 28. 3. 2018, 6 Ob 5/17d, Rechtsnews 25299. Beim EuGH anhängig zu C-272/18, Verein für Konsumenteninformation (gegen TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG).

1.2. Wirtschaftsrecht und öffentliches Recht

1.2.1. Allgemein

-Soziales Netzwerk – kann der Betreiber zum Schutz der Persönlichkeitsrechte (Ehre) einer Person nach einem festgestellten Rechtsverstoß auch zu einer Filterung verpflichtet werden, nach der auch wort- und/oder sinngleiche Inhalte erkannt werden müssen. Vorabentscheidungsersuchen OGH 25. 10. 2017, 6 Ob 116/17b, Rechtsnews 24777. Beim EuGH anhängig zu C-18/18, Glawischnig-Piesczek.
-Kartellrechtsverstoß – Schadenersatzanspruch auch von Förderstellen? Vorabentscheidungsersuchen iZm überhöhten Förderdarlehen für Bauprojekte infolge der Preisabsprachen des „Aufzugskartells“ (entgangene Zinsen als Schaden des Fördergebers). Vorabentscheidungsersuchen OGH 17. 5. 2018, 9 Ob 44/17m, Rechtsnews 25701. Beim EuGH anhängig zu C-435/18, Otis Gesellschaft ua.
-Gewässerschutz: Vorlagefragen ua betr subjektive Rechte von öffentlichen Wasserversorgern und/oder Verbrauchern auf Änderung eines nationalen Aktionsprogramms bzw auf Erlassung zusätzlicher Maßnahmen oder verstärkter Aktionen gemäß der RL 91/676/EWG [zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen; „Nitrat-RL“] . Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Wien. Schlussanträge der Generalanwältin vom 28. 3. 2019 zu C-197/18, Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland ua, Rechtsnews 27067.

1.2.2. Banken und Versicherungen

-SEPA-Lastschrift für Zahlungen innerhalb der EU (Verbandsprozess gegen die Deutsche Bahn): Darf ein ausländisches Unternehmen Zahlungen seiner (österreichischen) Kunden im SEPA-Lastschriftverfahren von deren Wohnsitz im Sitzstaat des Unternehmens abhängig machen? Vorabentscheidungsersuchen OGH 20. 12. 2017, 10 Ob 36/17t, Rechtsnews 24833. Beim EuGH anhängig zu C-28/18, Verein für Konsumenteninformation (gegen Deutsche Bahn AG).
-Lebensversicherung – Muss die Mitteilung über die Rücktrittsmöglichkeit auch einen Hinweis darauf enthalten, dass der Rücktritt keiner bestimmten Form bedarf? Vorabentscheidungsersuchen des LG Salzburg; beim EuGH anhängig seit 31. 5. 2018 zu C-357/18, Plackner.
  • Zusätzliche Frage: Kann der Rücktritt wegen fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht auch noch nach Auflösung des Lebensversicherungsvertrages infolge Kündigung (und Rückkauf) durch den Versicherungsnehmer erklärt werden?; Vorabentscheidungsersuchen des LG Salzburg; beim EuGH anhängig seit 31. 5. 2018 zu C-356/18, Gmoser.
  • Ebenso: Vorabentscheidungsersuchen des LG Salzburg; beim EuGH anhängig seit 31. 5. 2018 zu C-355/18, Rust-Hackner.
-Versicherung - fehlerhafte Rücktrittsbelehrung (mehrere Fragen betr Möglichkeit zum Rücktritt und Frist dafür). Vorabentscheidungsersuchen des HG Wien (siehe dazu ausführlicher OGH 26. 9. 2018, 7 Ob 124/18p, Rechtsnews 26450). Beim EuGH anhängig zu C-479/18, UNIQA Österreich Versicherungen ua.
-Zur RL 2004/25/EG betr Übernahmeangebote: Frage betr Bindungswirkung einer Feststellung eines Verstoßes für das Verwaltungsstrafverfahren. Vorabentscheidungsersuchen des BVwG; beim EuGH anhängig zu C-546/18, Adler Real Estate ua.
-„Strengere Anforderungen“ zur Beteiligungspublizität nach Art 3 der RL 2004/109/EG [zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind] nur bei Beaufsichtigung durch eine benannte Behörde gem Art 4 der RL 2004/25/EG [betr Übernahmeangebote]? Vorabentscheidungsersuchen des BVwG; beim EuGH anhängig zu C-605/18, Adler Real Estate ua.

1.2.3. Verkehr

-Personenbahnsteige: Nach Art 13 der RL 2012/34/EU [zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums] müssen die Betreiber von „Serviceeinrichtungen“ allen Eisenbahnunternehmen diskriminierungsfrei Zugang (einschließlich Schienenzugang) zu den „Serviceeinrichtungen“ gem Anhang II Z 2 der RL 2012/34/EU gewähren. Fallen unter die Serviceeinrichtungen „Personenbahnhöfe, deren Gebäude und sonstige Einrichtungen“ in Anhang II Z 2 lit a der RL 2012/34/EU auch die Eisenbahninfrastrukturanlagen „Personenbahnsteige“ gem Anhang I, 2. Spiegelstrich der RL 2012/34/EU? Vorabentscheidungsersuchen der Schienen-Control Kommission Wien. Schlussanträge des Generalanwalts vom 28. 3. 2019 zu C-210/18, WESTbahn Management, Rechtsnews 27066.
-Unfallbegriff des Montrealer Übereinkommens („Unfall“ iSd MÜ auch – wie hier – bei Verbrühung durch heißen Kaffee während des Fluges). Vorabentscheidungsersuchen OGH 26. 6. 2018, 2 Ob 79/18h, Rechtsnews 25846. Beim EuGH anhängig zu C-532/18, Niki Luftfahrt.
-Flugverspätung: „Außergewöhnliche Umstände“ (hier: Zuweisung eines späteren Air-Traffic-Control-Slots durch die europäische Luftraumüberwachung) nicht betr den gebuchten Flug, sondern betr das Flugzeug, das im Rahmen eines Flugumlaufverfahrens für diesen Flug eingesetzt werden sollte; zumutbare Maßnahmen des Luftfahrtunternehmens? Vorabentscheidungsersuchen des LG Korneuburg; beim EuGH anhängig zu C-643/18, British Airways.
-Flugverspätung: Behauptet das Luftfahrtunternehmen das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände als Ursache einer großen Verspätung, muss es dann auch behaupten und nachweisen, dass die Verspätung des einzelnen Fluggastes auch nicht durch eine Umbuchung auf eine Ersatzbeförderung hätte verhindert werden können? Vorabentscheidungsersuchen des LG Korneuburg; beim EuGH anhängig zu C-758/18, Bulgarian Air Charter.

1.2.4. Verwaltungsverfahren

-Zurückverweisung an die Unterinstanz unter genereller Bindung an die Rechtsansicht der obersten Instanzen (dh insbes auch in Fallkonstellationen, in denen ex lege nicht sichergestellt ist, dass die übergeordneten Gerichte in einem Verfahren, das in jeder Hinsicht den Anforderungen des Art 6 Abs 1 EMRK bzw des Art 47 GRC entspricht, eine sowohl autonome als auch auf dem aktuellen Faktenstand basierende Kohärenz- und Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt haben) – vereinbar mit der Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV bzw der Dienstleistungsfreiheit gem Art 56 AEUV? Vorabentscheidungsersuchen des LVwG OÖ. Beim EuGH anhängig zu C-633/17, Gmalieva und Naderhirn.
Hinweis: In dieser Rs lässt sich vermuten, dass es sich um Ausgangsverfahren iZm Glücksspielrecht handelt.
-Schließung eines Bordells (gem § 19a Tiroler Landes-Polizeigesetz) als Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt: Vorlagefragen betr Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie wirksame Rechtsbehelfe. Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Tirol; beim EuGH anhängig zu C-230/18, PI.

1.2.5. Asylrecht

-Aberkennung des subsidiären Schutzes bei unveränderten Tatsachenumständen und bloß geändertem Kenntnisstand der Behörde möglich? (Frage zu Art 19 RL 2011/95/EU [StatusRL]). Vorabentscheidungsersuchen VwGH 14. 12. 2017, Ra 2016/20/0038 (EU 2017/0011), Rechtsnews 24752. Schlussanträge des Generalanwalts vom 24. 1. 2019 zu C-720/17, Bilali, Rechtsnews 26695.

1.3. Arbeits- und Sozialrecht

1.3.1 Allgemein

-BV-Kasse: Fällt der Abschluss eines Vertrags zwischen einem öffentlichen Auftraggeber (= Arbeitgeber) und einer BV-Kasse in den Anwendungsbereich des unionsrechtlichen Vergaberechts (RL 2014/24/EU), wenn für den Vertragsabschluss und die Auswahl der BV-Kasse die Zustimmung der Arbeitnehmerschaft notwendig ist? Vorabentscheidungsersuchen VwGH 29. 11. 2017, Ro 2016/04/0053 (EU 2017/0010). Beim EuGH anhängig zu C-699/17, Allianz Vorsorgekasse.
-Kinderbetreuungsgeld: Muss Österreich dem in Deutschland lebenden und arbeitenden Ehemann einer deutschen Grenzgängerin die Differenz zwischen deutschem Elterngeld und österreichischem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld zahlen? Vorabentscheidungsersuchen OGH 20. 12. 2017, 10 ObS 74/17f, Rechtsnews 24942. Beim EuGH anhängig zu C-32/18, Moser.
Nach Ansicht des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen vom 7. 3. 2019 ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld unter Bezugnahme auf das Einkommen zu berechnen, das aus einer vergleichbaren Erwerbstätigkeit im nachrangig zuständigen Mitgliedstaat hypothetisch erzielt werden könnte.
-Anspruch auf Ausgleichszulage und Daueraufenthaltsrecht nach Art 17 der Unionsbürger-RL – Mindestaufenthalt und Mindestdauer der Erwerbstätigkeit in Österreich? Vorabentscheidungsersuchen OGH 19. 12. 2018, 10 ObS 105/18s, Rechtsnews 26662. Beim EuGH wahrscheinlich anhängig zu C-32/19, Pensionsversicherungsanstalt.
-Export des Rehabilitationsgeldes: Fragliche Exportverpflichtung der PVA an Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland, wenn der Großteil der Versicherungszeiten in Deutschland erworben und keine Leistung aus der KV und PV in Österreich bezogen wurde. Vorabentscheidungsersuchen OGH 19. 12. 2018, 10 ObS 66/18f, Rechtsnews 26850. Beim EuGH wahrscheinlich anhängig zu C-135/19, Pensionsversicherungsanstalt.

1.3.2. Grenzüberschreitender Arbeitskräfteeinsatz

-Grenzüberschreitendes Servicepersonal: Im Zusammenhang mit dem Einsatz von ungarischen Arbeitnehmern ungarischer Gesellschaften über mehrere Subauftragnehmerverträge in Zügen der ÖBB im grenzüberschreitenden Personenverkehr (Bordservice) richtet der VwGH mehrere Fragen an den EuGH, und zwar im Wesentlichen betr die Anwendbarkeit der RL 96/71/EG (EntsendeRL) bzw betr die Vereinbarkeit der einschränkenden nationalen Vorschriften (AVRAG) mit dem Unionsrecht (va Dienstleistungsfreiheit). Die Antwort des EuGH könnte – so der VwGH – allenfalls auch für das Personal im Land- und Luftverkehr von Bedeutung sein. VwGH 15. 12. 2017, Ra 2017/11/0093, 0094, 0098 und 0099 (EU 2017/0012 bis 0015), Rechtsnews 24795. Beim EuGH anhängig zu C-16/18, Dobersberger.
-Betr hohe Sanktionen für Verstöße gegen formale Verpflichtungen und Fahrlässigkeitsdelikte hat das LVwG Stmk mehrere Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, und zwar:
  • Stehen Art 56 GRC, die RL 96/71/EG und die RL 2014/67/EU einer nationalen Norm entgegen, die für Verstöße gegen formale Verpflichtungen (wie die unterlassene Bereitstellung von Lohnunterlagen seitens des Überlassers an den Beschäftiger) sehr hohe Geldbußen, insbesondere hohe Mindeststrafen vorsieht, die kumulativ pro betroffenem Arbeitnehmer verhängt werden,
    bzw stehen diese unionsrechtlichen Regelungen der Verhängung kumulativer Geldbußen ohne absolute Höchstgrenzen entgegen? Beim EuGH anhängig zu C-140/18, Köfler ua.
    Ebenso: Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH anhängig zu C-50/18, Mestrovic, und zu C-64/18, Maksimovic.
  • Stehen Art 47 GRC und Art 49 GRC einer nationalen Norm entgegen, die zwingend einen Beitrag als Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren mit 20 % der verhängten Strafe vorsieht? Beim EuGH anhängig zu C-146/18, Köfler.
  • Steht Art 49 Abs 3 GRC einer nationalen Norm entgegen, die für Fahrlässigkeitsdelikte unbeschränkt hohe Geldbußen vorsieht, insb hohe Mindeststrafen und mehrjährige Ersatzfreiheitsstrafen? Beim EuGH anhängig zu C-148/18, Köfler ua.
    Ebenso: Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Stmk; beim EuGH anhängig zu C-297/18, Köfler ua.
Hinweis: Siehe dazu ausführlich Škof in ARD 6610/4/2018.

1.3.3. Besoldungsrecht

-Neues Besoldungssystem zur Beseitigung einer Altersdiskriminierung (iZm Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr) – durch die Übergangsbestimmungen (Abstellen auf das Gehalt eines bestimmten Überleitungsmonats) wirkt die bisherige Altersdiskriminierung in ihren finanziellen Auswirkungen aber fort. Außerdem Differenzierung zwischen uneingeschränkt anrechenbaren Vordienstzeiten bei einer Gebietskörperschaft und beschränkt anrechenbaren Vordienstzeiten bei anderen Dienstgebern. OGH 19. 12. 2016, 9 ObA 141/15y. Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. 12. 2018 zu C-24/17, Österreichischer Gewerkschaftsbund.
Anmerkung:
Es handelt sich hier um ein Vorabentscheidungsersuchen zur „Besoldungsreform 2015“ für Bundesbedienstete, die nach den Urteilen EuGH 18. 6. 2009, C-88/08, Hütter, ARD 6046/4/2010, und EuGH 11. 11. 2014, C-530/13, Schmitzer, ARD 6425/8/2014, eingeführt wurde. Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft, die ua die Arbeitnehmer vertritt, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Antragsgegnerin Republik Österreich stehen (Vertragsbedienstete).
-Versuchte Beseitigung einer Altersdiskriminierung von Beamten im Dienststand durch eine Überleitungsregelung, bei der anhand eines „Überleitungsbetrages“, der zwar in Geld bemessenen wird, aber dennoch einer konkret zuordenbaren Einstufung entspricht, die Einreihung vom bisherigen Biennalsystem in ein neues Biennalsystem erfolgt (das in sich geschlossen für neueintretende Beamte diskriminierungsfrei ist) und somit die Altersdiskriminierung auf Beamte im Dienststand unvermindert fortwirkt – Widerspruch zu Art 1, 2 und 6 der RL 2000/78/EG1 iVm Art 21 GRC? Vorabentscheidungsersuchen des BVwG. Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. 12. 2018 zu C–396/17, Leitner.
-Deckelung der Anrechnung von Vordienstzeiten eines Mitglieds des Lehrpersonals der Universität Wien unabhängig davon, ob es sich um Zeiten der Beschäftigung bei der Universität Wien oder bei anderen in- oder ausländischen Universitäten oder vergleichbaren Einrichtungen handelt. Vorabentscheidungsersuchen OLG Wien 7. 12. 2017, 8 Ra 70/16x. Beim EuGH anhängig zu C-703/17, Krah.
-Kettendienstverträge bei Beschäftigung an einer österreichischen Universität im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Forschungsprojekten: Gesamtdauer bei Vollzeitbeschäftigten 6 Jahre (höchstens 10 Jahre) und bei Teilzeitbeschäftigung 8 Jahre (maximal 12 Jahre) – (mittelbare) Diskriminierung? Vorabentscheidungsersuchen des ASG Wien; beim EuGH anhängig zu C-274/18, Schuch-Ghannadan.

1.4. Abgabenrecht

-Energieabgabenvergütung für die Jahre 2011 bis 2014 vor dem Hintergrund des Beihilfenrechtes der EU; Vorabentscheidungsersuchen VwGH 14. 9. 2017, Ro 2016/15/0041, Ro 2017/17/0019 (EU 2017/0005, EU 2017/0006), Rechtsnews 24320. Schlussanträge des Generalanwalts vom 14. 2. 2019 zu C-585/17, Dilly's Wellnesshotel, Rechtsnews 26822.

1.5. Weitere neue Verfahren

Zu folgenden Vorabentscheidungsverfahren wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück bereits beim EuGH eingereicht, die Vorlagefragen sind jedoch noch nicht abrufbar, sodass die Rechtssache nicht näher zuordenbar ist:

-C-545/18, Finanzamt Linz (Législation autrichienne sur les jeux de hasard); Vorabentscheidungsersuchen des LVwG OÖ; beim EuGH anhängig seit 22. 8. 2018.
-Mehrere Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Steiermark betr Freier Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit:
  • C-645/18, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld und Finanzpolizei; beim EuGH anhängig seit 15. 10. 2018.
  • C-712/18, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld ua; beim EuGH anhängig seit 13. 11. 2018.
  • C-713/18, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld ua; beim EuGH anhängig seit 14. 11. 2018.
  • C-138/19, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld; beim EuGH anhängig seit 20. 2. 2019.
  • C-139/19, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld; beim EuGH anhängig seit 20. 2. 2019.
  • C-140/19, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld; beim EuGH anhängig seit 20. 2. 2019.
  • C-141/19, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld; beim EuGH anhängig seit 20. 2. 2019.
-C-20/19, kunsthaus muerz; Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien betr Niederlassungsfreiheit und Freier Dienstleistungsverkehr; beim EuGH anhängig seit 15. 1. 2019.
-C-118/19, PVA Landesstelle Salzburg; Vorabentscheidungsersuchen des LG Salzburg betr Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Charta der Grundrechte, Soziale Sicherheit, Unionsbürgerschaft, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit und Freier Dienstleistungsverkehr; beim EuGH anhängig seit 15. 2. 2019.
-C-208/19, NK; Vorabentscheidungsersuchen des LG Graz betr Rechtsangleichung; beim EuGH anhängig seit 4. 3. 2019.
-C-223/19, EVN; Vorabentscheidungsersuchen des LG Wiener Neustadt betr Sozialpolitik, Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge sowie Charta der Grundrechte; beim EuGH anhängig seit 13 .3. 2019.
-C-227/19, Bürgermeister der Stadt Graz; Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Steiermark betr Freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit der Arbeitnehmer; beim EuGH anhängig seit 14. 3. 2019.
-C-244/19, Decker KFZ; Vorabentscheidungsersuchen des HG Wien; beim EuGH anhängig seit 21. 3. 2019.

2. Klagen

2.1. Klagen der EU-Kommission gegen Österreich

-C-209/18: Anforderungen an den Sitz, die Rechtsform und die Beteiligungsverhältnisse von Patentanwaltsgesellschaften und Ziviltechnikergesellschaften (und teilweise Tierärztegesellschaften) sowie Beschränkung multidisziplinärer Tätigkeiten – Verstoß gegen die DienstleistungsRL und Art 49 und 56 AEUV? Verfahrenseinleitendes Schriftstück am 23. 3. 2018 eingereicht.
-C-161/19: Vertragsverletzungsklage (derzeit noch keine weiteren Informationen abrufbar); Verfahrenseinleitendes Schriftstück am 22. 2. 2019 eingereicht.

2.2. Klagen bzw Rechtsmittel Österreichs gegen die EU-Kommission

-T-101/18: Klage Österreichs auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission, mit dem die von Ungarn geplante Maßnahme/Beihilferegelung/Staatliche Beihilfe für den Bau von zwei Kernreaktoren im Atomkraftwerk Paks II genehmigt wurde (Beschluss (EU) 2017/2112 vom 6. 3. 2017; ABl 2017 L 317, S 45).
-C-594/18 P: staatliche Beihilfe zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C; Nach Abweisung der Klage Österreichs auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission über die vom Vereinigten Königreich geplante staatliche Beihilfe zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C (Beschluss (EU) 2015/658 vom 8. 10. 2014; ABl 2015 L 109, S 44) durch das EuG (EuG 12. 7. 2018, T-356/15), hat Österreich das vorliegende Rechtsmittel erhoben, das am 21. 9. 2018 beim EuGH eingelangt ist.

2.3. Sonstige Klagen

-C-591/17, Österreich/Deutschland: Deutsche Abgabe für PKW („Infrastrukturabgabe“) in Verbindung mit einem Steuerentlastungsbetrag für in Deutschland zugelassene PKW – Verstoß Deutschlands gegen Art 18, 34, 56 und 92 AEUV?
Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. 2. 2019: Nach Ansicht des Generalanwalts ist die Klage Österreichs abzuweisen; es sei keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, dass die gleichzeitig eingeführte Steuerentlastung bei der deutschen Kfz-Steuer für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge dem Betrag der Infrastrukturabgabe entspricht.

3. Bereits erledigte Vorabentscheidungsersuchen

3.1. Entscheidung mit Urteil:

-Die Frage des ASG Wien, ob die VO (EU) 1215/2012 (EuGVVO 2012) auch auf Verfahren der BUAK gegen ausländische Arbeitgeber betr die Zuschläge iZm Entsendung oder Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich anwendbar ist (zum Vorabentscheidungsersuchen siehe ARD 6584/1/20018), hat der EuGH grds bejaht (EuGH 28. 2. 2019, C-579/17, Gradbeništvo Korana):
Nach Ansicht des EuGH fällt in den Anwendungsbereich der VO (EU) 1215/2012 (EuGVVO 2012) grds auch eine Klage auf Begleichung einer Forderung einer Körperschaft öffentlichen Rechts gegen einen Arbeitgeber betreffend Zuschläge für das Urlaubsentgelt aus Anlass der Entsendung von Arbeitnehmern in einen Mitgliedstaat, in dem die Arbeitnehmer keinen gewöhnlichen Arbeitsort haben, oder im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung in diesem Mitgliedstaat oder gegen einen Arbeitgeber mit Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets dieses Mitgliedstaats aus Anlass der Beschäftigung von Arbeitnehmern, die ihren gewöhnlichem Arbeitsort in diesem Mitgliedstaat haben. Voraussetzung dafür, dass eine solche Klage in den Anwendungsbereich der EuGVVO 2012 fällt, ist allerdings, dass die Modalitäten der Erhebung dieser Klage nicht von den allgemeinen Regelungen abweichen und es dem angerufenen Gericht dadurch insbesondere nicht verwehrt wird, die Richtigkeit der Daten zu prüfen, auf denen die Bestimmung dieser Forderung beruht; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies zu überprüfen.

3.2. Entscheidung mit Beschluss:

Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens wegen offensichtlicher Unzulässigkeit:

-C-444/18, Fluctus und Fluentum; Vorabentscheidungsersuchen des LVwG Stmk betr Glücksspielmonopol und Werbepraktiken des Monopolisten (Freier Dienstleistungsverkehr).
Zurückweisung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit mit Beschluss vom 9. 1. 2019: Das vorlegende Gericht hat nicht mit der erforderlichen Genauigkeit und Klarheit dargestellt, aus welchen Gründen die beantragte Auslegung seiner Ansicht nach für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens erforderlich oder sachdienlich ist.

4. Zurückgenommene Vorlagefragen und Klagen

Aus dem Register der EuGH gestrichen wurden folgende Vorabentscheidungsersuchen bzw Klagen der Kommission gegen Österreich:

-Das Vorabentscheidungsersuchen VwGH 30. 8. 2017, Ra 2017/18/0110 (EU 2017/0007), Rechtsnews 24322 (beim EuGH anhängig gewesen zu C-577/17, Alake ua) wurde zurückgezogen (Frage betr Wirksamkeit einer verspätete Zustimmung zur Wiederaufnahme eines Asylwerbers durch den zuständigen Mitgliedstaat). VwGH 13. 12. 2018, Ra 2017/18/0110.
-Zurückgezogen wurde weiters das Vorabentscheidungsersuchen VwGH 14. 11. 2017, Ra 2017/20/0205 (EU 2017/0009), Rechtsnews 24563 (beim EuGH anhängig gewesen zu C-657/17, Mohamad Hussein; Frage betr Zuständigkeit des ersuchenden Mitgliedstaats nach der Dublin III-VO, wenn er zwar das Aufnahmegesuch fristgerecht gestellt hat, das Remonstrationsschreiben nach Ablehnung durch den ersuchten Staat aber erst verspätet an den anderen Mitgliedstaat gerichtet hat). VwGH 23. 1. 2019, Ra 2017/20/0205.
-Zurückgezogen hat auch das HG Wien sein Vorabentscheidungsersuchen betr Umbuchung auf einen anderen Flug, der dann annuliert wird oder mehr als drei Stunden verspätet ist (beim EuGH anhängig gewesen zu C-566/18, Austrian Airlines). Streichung aus dem Register des EuGH mit Beschluss des Präsidenten vom 11. 1. 2019.
-Zurückgenommen hat weiters die Kommission ihre Klage gegen Österreich betr Notifikation des Nationalen Programms zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (beim EuGH anhängig gewesen zu C-487/18). Streichung aus dem Register des EuGH mit Beschluss des Präsidenten vom 17. 12. 2018.

Anmerkung:

Der EGMR hat im 1. Quartal 2019 über keine Beschwerden gegen die Republik Österreich entschieden.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 27072 vom 01.04.2019