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1. Im Hinblick auf den Zweck des ECG, ist für die Frage, ob „fremde“ Inhalte iSd § 16 Abs 1 ECG vorliegen (Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Speicherung fremder Inhalte [Hosting]), darauf abzustellen welchen Eindruck der Nutzer haben muss.
Die bloße Tatsache einer „Prämoderation“, in deren Rahmen Postings teilweise automatisch auf ihre allfällige Rechtswidrigkeit überprüft und gegebenenfalls manuell freigeschalten werden, bedeutet noch nicht, dass der Beitrag damit zu einem „eigenen“ Inhalt des Betreibers wird. Ein Nutzer kann nicht annehmen, dass sich der Betreiber schon deshalb mit dem Inhalt identifiziert, bloß weil er ihn - noch dazu durch Kennzeichnung mit dem Nutzernamen des Posters - veröffentlicht.
2. Selbst wenn man die Ansicht vertritt, § 16 ECG schließe bloß Schadenersatzansprüche aus, nicht jedoch Unterlassungsansprüche, ist dennoch die Rechtswidrigkeit zu verneinen, wenn der Betreiber eines Online-Diskussionsforums seiner Löschungsverpflichtung nach § 16 ECG unverzüglich nachkommt.
Entscheidung
Im vorliegenden Fall hat der Betreiber die gegenständlichen Postings nach Zustellung der Klage unverzüglich gelöscht, sodass das Unterlassungsbegehren abzuweisen war.
Hinweis: Ausführlicher zu einem vergleichbaren Sachverhalt (abgesehen von der “Prämoderation“) vgl aktuell auch die E 6 Ob 188/16i, LN Rechtsnews 23483 vom 26. 4. 2017.