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Verordnung der BMGF hinsichtlich technischer Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise (Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise-Verordnung - KGWH-VO)
BGBl II 2016/186, ausgegeben am 13. 7. 2016
Mit BGBl I 2016/22, LN Rechtsnews 21662 vom 20. 5. 2016, wurden in Umsetzung der RL 2014/40/EU ua die Vorschriften betr die Verpackung von Rauchtabakerzeugnissen geändert und „kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise“ eingeführt (textliche Warnhinweise und „Schockbild“). Mit der vorliegenden Verordnung werden nun Layout, Gestaltung und Form dieser kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise geregelt und in den Anlagen 1 - 4 in einer Bilderbibliothek die Schockbilder dargestellt, die auf den Packungen der Rauchtabakerzeugnisse anzubringen sind.
Anmerkung: Die Verordnung beruht auf § 5a des ehemaligen Tabakgesetzes, das seit der Novelle BGBl I 2016/22 nun „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)“ heißt.