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Verordnung des BMI, mit der die PNR-Verordnung geändert wird
BGBl II 2019/45, ausgegeben am 15. 2. 2019
Das PNR-G (BG über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten) ermächtigt den BMI, durch Verordnung den Anwendungsbereich des PNR-G auf Innereuropäische Flüge zu erstrecken (dh Beförderung von Personen von/nach Österreich in einen/aus einem Mitgliedstaat der EU; § 2 Abs 5 PNR-G). Von dieser Verordnungermächtigung wurde mit der PNR-Verordnung (PNR-VO), BGBl II 2018/208 (= Rechtsnews 25865), Gebrauch gemacht, allerdings damals nur vorläufig befristet auf 6 Monate (ab 17. 8. 2018).
Mit der vorliegenden Änderung der PNR-VO wird der Anwendungsbereich nun um weitere 6 Monate verlängert (Geltungsdauer der PNR-VO somit derzeit insg 12 Monate ab 17. 8. 2018).