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Vergleich von Kauf- und Gratiszeitungen - „E-Paper-Auflage“

Bearbeiter: Sabine Kriwanek

UWG § 2

Ein Vergleich von Kauf- und Gratiszeitungen ist nicht grundsätzlich unzulässig. Vielmehr kann es sogar geboten sein, auch Gratiszeitungen in einen Vergleich aufzunehmen, wenn dieser den Eindruck erweckt, alle in einem bestimmten Gebiet erscheinenden Zeitungen zu erfassen; gegebenenfalls ist auf die Unvollständigkeit einer Reichweitenerhebung hinzuweisen.

Die Irreführungseignung kann sich nur daraus ergeben, dass die beworbene Gratiszeitung bei gleicher Druckauflage eine deutlich geringere Leserzahl aufweist als typische Kaufzeitungen.

OGH 17. 11. 2015, 4 Ob 168/15g

Entscheidung

Der OGH verneinte diesbezüglich im vorliegenden Fall eine Irreführung und sah auch keinen Anlass, von den Grundsätzen abzugehen, die er bereits in der E OGH 31. 8. 2010, 4 Ob 132/10f, LN Rechtsnews 10118 vom 15. 11. 2010 vertreten hat.

Eine Irreführung lag jedoch hinsichtlich der „E-Paper-Auflage“ vor: Die Österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK) definiert den Begriff des „ePaper“ deutlich und stellt dabei auch auf Erscheinungsweise und Erlösgrenze ab, wovon die Kategorie „ePaper Unique Clients“ klar zu unterscheiden ist, die außerhalb der Auflagenkategorien und mit einer anderen Methode gezählt wird. Durch die Bewerbung der Zeitung der bekl P in einer Kategorie „E-Paper-Auflage“ mit eindeutigem Bezug zur ÖAK täuschte die bekl P nach Ansicht des OGH eine in Wahrheit nicht vorhandene gemeinsame ÖAK-Kategorie bezüglich der verschiedenen (und unterschiedlich erfassten) Produkte „ePaper“ und „ePaper Unique Clients“ vor. Der im Kleindruck gehaltene erklärende Hinweis auf die ÖAK-Kategorien war hier nicht gleich auffällig wie die Werbeeinschaltung und vermochte die Täuschung nicht zu verhindern.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 21073 vom 08.02.2016