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Veröffentlichung der ersten europäischen Berichtstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

Bearbeiter: Matthias Hrinkow / Bearbeiter: David Roider / Bearbeiter: Jacqueline Strakova / Bearbeiter: Jennifer Wedl

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Abstract

Am 9. Juni 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf des delegierten Rechtsakts zum ersten Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Die EU-Kommission hat am 31. Juli den finalen delegierten Rechtsakt der ESRS in 23 Sprachversionen der Europäischen Union angenommen. Damit liegen nun erstmals verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die auf Basis der Entwürfe der EFRAG vom November 2022 fertiggestellt wurden.

Einleitung

Im Dezember 2022 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet worden, welche die rechtliche Basis für eine Anpassung und wesentliche Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt. Zudem wird die EU-Kommission durch die CSRD ermächtigt, delegierte Rechtsakte zu Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu erlassen.

Die CSRD stellt neben anderen Regelungen das Herzstück für den EU-Aktionsplan für ein Nachhaltiges Finanzwesen im Zuge des European Green Deals dar und legt damit den Grundstein für eine Anpassung und wesentliche Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und dient als rechtliche Basis für die damit verpflichtend vorgesehen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS), die von der EFRAG als Entwürfe erarbeitet wurden und von der Europäischen Kommission als delegierter Rechtsakt überarbeitet und veröffentlicht wurden.

Die EU-Kommission hat dazu im Vorfeld die EFRAG beauftragt, Entwürfe für die ESRS zu entwickeln. Die von der EFRAG nach einem umfangreichen Verfahren erarbeiteten Entwürfe der ESRS, das sog (Set 1), wurde am 23. November 2022 veröffentlicht und an die EU-Kommission übergeben. Diese Standardentwürfe setzten sich aus insgesamt 12 Standards zusammen, die sich auf Allgemeine Regelungen und Darstellungen (ESRS 1 und ESRS 2), Umweltaspekte (ESRS E1-E5), Sozialthemen (ESRS S1-S4) und Aspekte der Governance (ESRS G1) fokussieren.

Die EU-Kommission hat auf Basis dieser Entwürfe der EFRAG einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Übernahme der ESRS (Set 1) vorgelegt. Nach Ende der Kommentierungsfrist hat die EU-Kommission am 31. Juli nun den finalen delegierten Rechtsakt der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in 23 Sprachversionen der Europäischen Union angenommen und veröffentlicht.

Der delegierte Rechtsakt ist hier in 23 Sprachversionen abrufbar und besteht aus:  

-einer delegierten Verordnung und
-zwei Anhängen
  • Annex I: ESRS (Set 1),
  • Annex II: Abkürzungen und Glossar.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Themenübergreifenden Standards

Die beiden themenübergreifenden Standards bilden die allgemeinen Grundsätze sowie die allgemeinen Angabevorschriften der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS ab. Darin wird insbesondere auf Mindestinhalte und die Grundlagen für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen eingegangen. Zudem werden die Fristen zum Inkrafttreten der jeweiligen Angabepflichten angeführt.

-ESRS 1 Allgemeine Anforderungen (General Requirements); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS 1 – in Vorbereitung
-ESRS 2 Allgemeine Angaben (General Disclosures); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS 2 – in Vorbereitung

Environment

Die ESRS zu den Umweltaspekten fokussieren sich auf die Themenbereiche Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.

-ESRS E1 Klimawandel (Climate Change); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS E1 – in Vorbereitung
-ESRS E2 Umweltverschmutzung (Pollution); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS E2 – in Vorbereitung
-ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Water and marine resources); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS E3 – in Vorbereitung
-ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Biodiversity and ecosystems); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS E4 – in Vorbereitung
-ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Resource use and circular economy); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS E5 – in Vorbereitung

Social

Die Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu den Sozialaspekten bilden die Themenbereiche eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften und Verbraucher und Endnutzer ab.

-ESRS S1 Eigene Belegschaft (Own workforce); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS S1 – in Vorbereitung
-ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Workers in the value chain); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS S2 – in Vorbereitung
-ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Affected communities); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS S3 – in Vorbereitung
-ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Consumers end users); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS S4 – in Vorbereitung

Governance

Der Europäischen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Unternehmenspolitik bildet Governanceaspekte ab.

-ESRS G1 Unternehmenspolitik (Business Conduct); siehe demnächst LN Rechtsnews zu ESRS G1 – in Vorbereitung

Nächste Schritte

Nach der Annahme des delegierten Rechtsakts zum ersten Set der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards durch die Europäische Kommission, soll dieser in der zweiten Augusthälfte an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt werden. Der Überprüfungszeitraum beträgt zwei Monate und kann um weitere zwei Monate verlängert werden. Sollten keine Einwände erhoben werden, wird die Verordnung nach Fristende im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am dritten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Der finale delegierte Rechtsakts soll frühestens für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Jänner 2024 beginnen, zur Anwendung kommen. Zudem werden sektorspezifische Standards, sowie Standards für KMU und Unternehmen aus Drittländern erwartet. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen noch keine Entwürfe dafür vor.

Hinweis: Sämtliche Inhalte basieren auf der deutschen Fassung der ESRS vom 31. Juli 2023. Es handelt sich ausschließlich um eine Zusammenfassung der Inhalte ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Rechtsnews stellen eine Aktualisierung der veröffentlichten Rechtsnews vom Dezember 2022/Jänner 2023 zu den ESRS der EFRAG von November 2022 dar (vgl Rechtsnews 33488, Rechtsnews 33497, Rechtsnews 33509, Rechtsnews 33508, Rechtsnews 33516, Rechtsnews 33515, Rechtsnews 33523, Rechtsnews 33522, Rechtsnews 33527, Rechtsnews 33526, Rechtsnews 33532, Rechtsnews 33541, Rechtsnews 33542).

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 34471 vom 06.09.2023