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Um in Abgabenverfahren rasch die notwendigen Informationen (zB betr Schwarzgeldumsätze oder andere Finanzdelikte) verfügbar zu haben, wurde – als Teil der „Steuerreform 2015/2016“ – die Durchbrechung des Bankgeheimnisses um abgabenrechtliche Verfahren erweitert und ein neues „Kontenregister“ sowie Meldeverpflichtungen von Kapitalabflüssen eingeführt (BGBl I 2015/116, LN Rechtsnews 20061 vom 17. 8. 2015 – vgl insb das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz [KontRegG] und das Kapitalabfluss-Meldegesetz).
Das KontRegG und das Kapitalabfluss-Meldegesetz enthalten eine Ermächtigung für den BMF, das Verfahren der Übermittlung bzw der Auskunftserteilung im Wege von FinanzOnline in organisatorischer und technischer Hinsicht zu regeln. Von dieser Ermächtigung wurde nun mit folgenden Verordnungen Gebrauch gemacht, die am 26. 4. 2016 im BGBl veröffentlicht wurden:
- | Verordnung des BMF zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung – KapAbfl-DV), BGBl II 2016/91; |
- | Verordnung des BMF zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (Kontenregister-Durchführungsverordnung – KontReg-DV), BGBl II 2016/92. |