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Verordnung des BMF, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird
BGBl II 2018/68, ausgegeben am 16. 4. 2018
In Reaktion auf das Erk VfGH 26. 2. 2018, V 45/2017, Rechtsnews 25138 = ARD 6592/15/2018, wird auch in der geltenden Fassung der V über Durchschnittssätze für Werbungskosten (§ 4 Abs 1 der V BGBl II 2001/382 idF BGBl II 2015/382) die Ausnahme für Vertreter von der Kürzung der Pauschale um Kostenersätze des Arbeitgebers gem § 26 EStG gestrichen. Nach Ansicht des VfGH steht eine solche Ausnahme in offenem Widerspruch zu § 20 Abs 2 EStG.
Die Änderung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden.