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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
In den letzten Tagen wurden für folgende Berufsgruppen neue Kollektivverträge abgeschlossen:
Handelsarbeiter
- | Erhöhung der KV-Löhne um 2,1 %; der neue Mindestlohn beträgt € 1.439,- für 38,5 Stunden. |
- | Die Gespräche über eine Vereinfachung des derzeitigen Zulagensystems werden 2015 fortgesetzt. |
- | Geltungsbeginn: 1. 1. 2015 |
Metallgewerbe/Angestellte
- | Erhöhung der KV-Mindestgrundgehälter um 2,0 % |
- | Erhöhung der IST-Gehälter um 1,9 % |
- | Erhöhung der Zulagen und Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld) um 1,6 % |
- | Erhöhung der monatlichen Lehrlingsentschädigungen um 2,0 % |
- | Im Rahmenrecht wurde in einem neuem § 9e („Kündigungstermine“) festgelegt, dass bei Dienstverhältnissen, die ab 1. 1. 2015 neu begründet werden, eine Kündigung zum Letzten eines Kalendermonats als vereinbart gilt, wenn nicht durch Dienstvertrag die Kündigung zum Quartalsende oder zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats vereinbart wurde. |
- | Weiters wurden bei der Verweildauer in der Verwendungsgruppe I folgende Änderungen vorgenommen:
|
- | Geltungsbeginn: 1. 1. 2015 |
Metallgewerbe/Arbeiter
- | Erhöhung der KV-Löhne um 2,0 %; der neue Mindestlohn beträgt € 1.701,70. |
- | Erhöhung der Ist-Löhne um 2,0 % |
- | Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,0 % |
- | Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 1,7 % |
- | Umstellung auf Monatslöhne (keine Stundenlöhne wie bisher) |
- | Geltungsbeginn: 1. 1. 2015 |
Arbeitskräfteüberlasser
- | Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,0 %; der neue Mindestlohn beträgt € 1.496,56. |
- | Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht. |
- | Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 1,7 % |
- | Geltungsbeginn: 1. 1. 2015 |
Gewerbeangestellte
Für die rund 130.000 Angestellten in den Bereichen Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting wurde bereits im Jahr 2013 ein Doppelabschluss für die Jahre 2014 und 2015 vereinbart. Für 2015 bedeutet dies:
- | Erhöhung der KV-Gehälter um 2,03 % (in den Verwendungsgruppen I und II in den ersten vier Verwendungsgruppenjahren um 2,18 %) |
- | Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,03 % |
- | Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 2,03 % |
- | Ab 1. 1. 2016 unterliegen sämtliche Angestellte, die in „Bilanzbuchhaltungsbetrieben“ (Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner gemäß BibuG 2014) beschäftigt sind, dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting und der Gehaltstabelle |
- | Geltungsbeginn: 1. 1. 2015 |
Sozialwirtschaft Österreich (BAGS)
- | Erhöhung der KV-Gehälter um 2,03 % (stärkere Anhebung der ersten Verwendungsgruppe; neuer Mindestlohn bzw Mindestgehalt: € 1.500,-) |
- | Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,03 % |
- | Erhöhung des Entgelts für Transitmitarbeiter um 2,03 % |
- | Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,03 % |
- | Erhöhung der Zulagen um 2,03 % |
- | Erhöhung der alten Lohn- und Gehaltstabellen um 2,03 % |
- | Geltungsbeginn: 1. 2. 2015 |
Im Jahr 2015 enden grds die Übergangsbestimmungen für die einzelnen Bundesländertabellen. Somit gilt erstmals eine einheitliche Lohn- und Gehaltstabelle für alle Arbeitnehmer des privaten Sozial- und Gesundheitsbereichs in ganz Österreich.
IT (EdV)
- | Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 2,0 % |
- | Erhöhung der Ist-Gehälter um 1,9 % |
- | Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,0 % |
- | Erhöhung der KV-Zulagen um 2,0 % |
- | Im Rahmenrecht wurde ua vereinbart, dass bei der Dienstreise die Dienstfahrt nunmehr im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer auch vom Wohnort aus angetreten und beendet werden kann. |
- | Geltungsbeginn: 1. 1. 2015 |