Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der RWZ erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Auf Basis der Verordnungsermächtigung des § 17 Abs 5 WiEReG werden mit 1. 3. 2022 die technischen Vorkehrungen für die Vernetzung der Register auf europäischer Ebene geschaffen (vgl die RL (EU) 2015/849). Geregelt werden in der WiEReG-VernetzungsV der Inhalt der zu übermittelnden Daten und die behördliche Einsicht. Von der Möglichkeit, ein gesondertes Nutzungsentgelt vorzusehen, wurde nicht Gebrauch gemacht.
BGBl II 2022/82, ausgegeben am 28. 2. 2022
Normtitel:
Verordnung des BMF über die Einsicht in das Register im Zuge der europäischen Vernetzung (WiEReG-VernetzungsV)