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Wirtschaftliche Eigentümer – Einschränkungen betr das Register

Bearbeiter: Barbara Tuma

In den Fachlichen News 2022/02 informiert das BMF als Registerbehörde über die Auswirkungen des Urteils EuGH 22. 11. 2022, C-37/20 und C-601/20, Luxembourg Business Registers, Rechtsnews 33312, auf das Register wirtschaftlicher Eigentümer (Einschränkung der Zugänglichkeit der Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit nach Aufhebung einer Bestimmung der 5. GeldwäscheRL durch den EuGH wegen eines Verstoßes gegen die Grundrechte der GRC) sowie über eine Erweiterung der Meldungsablage.

BMF (Registerbehörde) 24. 11. 2022, Fachliche News 2022/02, 2022-0.840.410

Einschränkung der öffentlichen Einsicht

Mit der Umsetzung der 5. GeldwäscheRL war die Einsicht nur bei berechtigtem Interesse in eine öffentliche Einsicht umgewandelt worden. Diese Regelung wurde nun wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in die Grundrechte gem Art 7 und 8 GRC (Achtung des Privat- und Familienlebens und Schutz personenbezogener Daten) vom EuGH aufgehoben (EuGH 22. 11. 2022, C-37/20 und C-601/20, Luxembourg Business Registers, Rechtsnews 33312).

Damit ist auch die europarechtliche Grundlage für die „Öffentliche Einsicht“ gem § 10 WiEReG weggefallen. Aus dem Urteil folgt weiters, dass § 10 WiEReG idgF aufgrund des Anwendungsvorrangs der GRC nicht angewendet werden darf, sodass auch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gem Art 5 und Art 6 DSGVO weggefallen sind.

Da die WiEReG-Registerbehörde zum Schutz der personenbezogenen Daten und zur Einhaltung der diesbezüglichen nationalen und europarechtlichen Bestimmungen verpflichtet ist, wurde die Anwendung „Öffentliche Einsicht“ umgehend nach Veröffentlichung des EuGH-Urteils offline genommen.

Wichtig: Für Behörden nach § 12 WiEReG und Verpflichtete nach § 9 WiEReG ergeben sich für die Nutzung des Registers keine Änderungen.

Erweiterung der Meldungsablage

Die weiteren Informationen beziehen sich detailliert auf die Meldungsablage, die sich als eine wichtige Funktion im Unternehmensserviceportal zur Administration von WiEReG-Meldungen etabliert hat. Dort können aktuell in Bearbeitung befindliche Meldungen abgerufen und bereits eingebrachte Meldungen angesehen und heruntergeladen werden. Zur besseren Übersicht können für Meldungen Prä- und Suffixe vergeben werden.

Hinweis: Im Volltext abrufbar ist die Fachliche News 2022/02 vom 24. 11. 2022 auf der Homepage des BMF unter dem Link https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/kontakt-wiereg.html.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 33335 vom 29.11.2022