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Wirtschaftstreuhänder: Verjährung nach Allgemeinen Auftragsbedingungen?

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

AAB 2008: § 8

Strittig ist, ob die geltend gemachten Schadenersatzansprüche verjährt sind – va ob die (kürzere als die gesetzliche) sechsmonatige Verjährungsfrist nach § 8 Abs 3 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2008) anzuwenden ist.

Vereinbarte AGB gelten grds nicht rückwirkend für einen bereits früher abgeschlossenen Vertrag, sondern nur pro futuro.

Im Rahmen der Rsp hält sich die Beurteilung des BerufungsG, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt sind: Die AAB wurden erst im Jahr 2016 in das Geschäftsverhältnis zwischen der bekl Steuerberatungsgesellschaft und ihrer Klientin einbezogen (durch Unterfertigung der damaligen auf die AAB verweisenden Vollmacht). Sie gelten daher nur für künftige Rechtsbeziehungen und Geschäftsfälle.

Grundsätzlich richtig ist, dass AGB auch dadurch schlüssig zum Vertragsinhalt werden können, dass die Vertragsteile im Rahmen ihrer schon länger andauernden Geschäftsbeziehung in ihren Geschäftspapieren auf die Geltung der AGB hinweisen und dieser Hinweis unbeanstandet blieb. Dazu kann sich die Bekl aber auf kein konkretes Vorbringen im erstinstanzlichen Verfahren berufen.

OGH 21. 10. 2021, 3 Ob 159/21k

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 32044 vom 03.02.2022