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Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 - BGBl

Bearbeiter: Sabine Sadlo

EStG § 103

Für aus dem Ausland zuziehende hochqualifizierte Wissenschaftler/Forscher, Spitzensportler und bedeutsame Künstler regelt die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erlangung der Zuzugsbegünstigungen (= Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen mittels eines pauschalen Steuersatzes und Zuzugsfreibetrag) sowie deren Umfang und Dauer. Sie ergeht aufgrund des durch das StRefG 2015/2016 neu gestalteten § 103 EStG und löst mit 21. 9. 2016 die alte Zuzugsbegünstigungsverordnung aus 2005 ab.

BGBl II 2016/261, ausgegeben am 20. 9. 2016

Nachdem vom BMF erstmals auch die Möglichkeit einer „Vorbegutachtung“ eingeräumt und zur Zweitfassung des Entwurfs einer Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (ZBV 2016) wiederum Stellungnahmen eingeholt worden waren, ist jetzt die Kundmachung im BGBl erfolgt.

Insbesondere die Details zu Wissenschaftlern und Forschern mussten mit dem BMWFW noch endgültig akkordiert werden. Die wesentlichen Eckpunkte dürften in der Endversion aber beibehalten worden sein. Erwähnenswert scheint die Streichung des Zusatzes, wonach eine überwiegende Lehrtätigkeit keine begünstigte Tätigkeit darstellen sollte („Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn überwiegend die Lehre gefördert wird“), in § 2 Abs 1 Z 3 ZBV 2016.

Hinweis: Eine ausführliche Darstellung der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 bietet Seydl in ÖStZ 2016/595. Er begründet auch, warum die ZBV 2016 nicht die im Begutachtungsprozess von den jeweiligen Interessengruppen gewünschte Ausdehnung des Konzepts auf Schlüsselkräfte bringt.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22349 vom 26.09.2016