Rechnungswesen und Steuern

Vereine - Voraussetzungen für die abgabenrechtlichen Begünstigungen

Gastbeitrag: QianQian Yang, MSc.

Vereine iSd Vereinsgesetzes 2002 sind freiwillige, auf Dauer angelegte, aufgrund von Statuten organisierte Zusammenschlüsse mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen und ideellen Zwecks. Sie gelten als Körperschaften des privaten Rechts, sind selbstständige Träger von Rechten und Pflichten und unterliegen somit der Körperschaftsteuer. Je nach ihrem Zweck unterscheidet man steuerlich begünstigungsfähige und nicht begünstigungsfähige Vereine iSd §§ 34 ff BAO.

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Artikel-Nr.
RWP 2022/8

19.04.2022
Heft 2/2022
Autor/in
QianQian Yang

StB Qian Qian Yang, MSc. ist als Steuerberaterin im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu ihren Beratungsschwerpunkten zählen neben der Rechnungslegung nach UGB und IFRS und der steuerlichen Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere die Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen.