Die auf S 219 abgedruckte Entscheidung 4 Ob 120/14x des OGH beschäftigt sich mit einem Problem, das in Lehre und Rsp bis dato stiefmütterlich behandelt wurde, nämlich der Frage, wann bei Abtretung der Ansprüche aus einer Garantie von einer rechtsmissbräuchlichen Garantieinanspruchnahme durch den Zessionar auszugehen ist. Der vorliegende Beitrag versucht - unter Anknüpfung an allgemeine Prinzipien des Zessionsrechts - die maßgeblichen Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme herauszuarbeiten.
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Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.