Aktuelles / Finanzmarktrecht

Änderung der GTV im BGBl

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Mit Verordnung der FMA wurde die GTV - Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V aktualisiert (BGBl II 2014/94, ausgegeben am 29. 4. 2014).

Die Novelle dient dazu, die aktuelle Stellungnahme der FATF vom 14. 2. 2014 zu implementieren.

Kenia sowie Tansania wurden gestrichen, Somalia weiterhin als unsicherer Drittstaat gelistet. Daher listet die Verordnung nunmehr folgende Staaten auf, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht:

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/91

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.