Aktuelles / Unionsrecht

Änderung der RatingagenturenVO

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Die Kommission hat vor Kurzem einen Vorschlag zur Änderung der VO 2009/1060 über Ratingagenturen erstattet (KOM [2010] 289). Die zentralen Aufsichtskompetenzen über im EU-Raum tätige Ratingagenturen sollen auf die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übertragen werden. Bisher entscheidet grundsätzlich die zuständige nationale Aufsichtsbehörde im Herkunftsstaat der Agentur über den Registrierungsantrag sowie über Aufsichtsmaßnahmen; will aber eine Agentur Ratings auch in anderen Staaten verbreiten, sind Aufsichtsmaßnahmen in einem "Aufsichtskollegium" der beteiligten nationalen Aufsichtsbehörden abzustimmen. Künftig entscheidet nur die ESMA. Darüber hinaus sollen Emittenten strukturierter Finanzprodukte verpflichtet werden, auch anderen Ratingagenturen (als der beauftragten) Informationen zu übermitteln, die die Erstellung von Ratings ermöglichen. Alternative Investmentfonds (AIFM) sollen zukünftig nur solche Ratings anwenden dürfen, die die Anforderungen der geänderten RatingVO erfüllen. Des Weiteren soll ein abschließender einheitlicher Deliktskatalog erstellt und die dafür zu verhängenden Sanktionen vereinheitlicht werden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/152

08.10.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.