Aktuelles / Finanzmarktrecht

Änderung des GSA-G

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

Mit BGBl I 2016/22 wurde - basierend auf einem selbstständigen Antrag des Budgetausschusses des NR (1002 BlgNR 25. GP) und nach entsprechendem Beschluss des NR - § 11 GSA-G um einen zweiten Absatz ergänzt, der wie folgt lautet:

"2) Erträge aufgrund des gänzlichen oder teilweisen Herabsetzens von Verbindlichkeiten aufgrund der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung gemäß § 85 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken - BaSAG, BGBl. I Nr. 98/2014, sind von der Körperschaftsteuer befreit." § 11 Abs 2 GSA-G ist am 22. 3. 2016 in Kraft getreten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/85

19.04.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.