Aktuelles / Bankrecht

Änderungen von Verordnungen der FMA im BGBl

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Am 10. 9. 2013 wurden folgende V der FMA im BGBl kundgemacht:

Aufhebung der SolvaV, BGBl II 2013/266:
Die V tritt mit Ablauf des 31. 12. 2013 außer Kraft.Änderung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V (GTV), BGBl II 2013/267:

Der Liste jener Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, wird ab 11. 9. 2013 um Nigeria reduziert.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/170

08.10.2013
Heft 6/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.