Das BMF hat mit Erlass v 9. 10. 2013, GZBMF-010222/0110-VI/7/2013, bekannt gegeben, dass die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2014 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge beträgt (§ 108 Abs 1 EStG).
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2014 eine staatliche Prämie von 4,25 % (höchstens 106,04 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 2.495,12 €; bei dieser Berechnung wurden die voraussichtlichen SV-Werte 2014 herangezogen).
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.