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Anfall von Gebühren nur beim Ausdruck von Verträgen nach GebG?

RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M. / RA Dr. Christopher Toms, LL.M.

Die Entscheidung von UFS Linz vom 9. 10. 2009 (GZ RV/0253-L/09)

Nach der im Titel zitierten Entscheidung des UFS Linz stellt sich erneut die in der Literatur bereits oft behandelte Frage, ob der Urkundenbegriff des Gebührengesetzes auch elektronische Urkunden umfasst, die nicht in Papierform ausgedruckt werden. Die Beantwortung dieser Frage hat erhebliche Auswirkungen auf die gebührenrechtliche Praxis.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/66

04.06.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.

Christopher Toms

Dr. Christopher Toms, LL.M. (London), ist österreichischer Rechtsanwalt und Solicitor of England und Wales bei HASCH & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. Er ist insbesondere auf die Bereiche Transaktionsrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert und berät in diesen Bereichen zahlreiche nationale und internationale Unternehmen. Daneben ist er Autor gesellschafts- und wirtschaftsrechtlicher Publikationen und Fachbeiträge.

Publikationen:

„Gründung der Aktiengesellschaft” in „Handbuch der Aktiengesellschaft“, Verlag LexisNexis, 2012, sowie (zahlreiche) Beiträge in Fachzeitschriften.