Wesentlicher Kerninhalt der mit BGBl I 2006/141 kundgemachten Novelle ist die Umsetzung der neuen Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute („Basel II“) und damit auch der neu gefassten Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute („EU-Bankrechtsrichtlinie“)1) sowie der ebenfalls neu gefassten Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten („Kapitaladäquanzrichtlinie“)2).
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.