Aktuelles / Unionsrecht

Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vom 17. 5. 2016 - 2016/C 266/05

Bearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm LL.M.

In dem am 17. 5. 2016 erlassenen Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bestätigt diese für Zwecke von Art 138 der VO (EU) 575/2013,1 dass zwischen ohne Auftrag abgegebenen Bonitätsbeurteilungen und in Auftrag gegebenen Bonitätsbeurteilungen der im Anhang angeführten externen Ratingagenturen (ECAI) keine Qualitätsunterschiede bestehen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/206

26.09.2016
Heft 9/2016
Autor/in
Thomas Ruhm

Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien und Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.

Publikationen des Autors:
Veröffentlichungen in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften.