Aktuelles / Unionsrecht

Corporate Governance und Vergütungspolitik im Finanzsektor

Bearbeiterin: Mag. Mona Philomena Ladler, Bakk.

Schwächen in der Corporate Governance und unangemessene Vergütungspraktiken im Finanzsektor gelten als eine der Ursachen für die Finanzkrise.1 Ein Anliegen der Reform des Finanzsektors war es daher, das Risikomanagement von Finanzinstituten zu verbessern und damit einhergehend die Verantwortung leitender Mitarbeiter zu stärken. In diesem Sinne verpflichtet Art 74 CRD2 Institute, solide Regelungen für die Unternehmensführung und Kontrolle zu etablieren und wirksame Verfahren zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung sowie Meldung tatsächlicher oder potenzieller Risiken einzurichten. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, jene Mitarbeiter zu identifizieren, deren Handlungen sich wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirken.3 Die Europäische Kommission spezifiziert in einer am 4. 3. 2014 veröffentlichten DurchführungsVO,4 welche Kriterien zur Ermittlung solcher Mitarbeiter herangezogen werden sollen. Angeknüpft wird dabei einerseits an 15 qualitative Kriterien, wie die konkrete Funktion, Entscheidungsbefugnis und Managementverantwortung eines Mitarbeiters,5 und andererseits an quantitative Kriterien, dh die Höhe der ausbezahlten Gesamtvergütung.6

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/88

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist Expertin für Finanzmarktrecht bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG).

Publikationen (Auswahl):
ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung, ÖBA 2020, 697; Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform, ZFR 2020/72; Art 17 MAR (Ad hoc-Publizität) in Gruber (Hrsg), BörseG II/MAR (2020); Claw-back Klauseln in Vorstandsverträgen, wbl 2018, 533; Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014); Finanzmarktregulierung in der Krise oder die Krise der Finanzmarktregulierung? Kritische Anmerkungen zur Übertragung der Banken- und Finanzaufsicht auf die EZB, GPR 2013, 328.