Beiträge

Datenbereitstellungsdienste nach MiFID II

Mag. Martin Knoll

Mit den Datenbereitstellungsdiensten hat die MiFID II drei neue Kategorien von Finanzmarktakteuren geschaffen: Die genehmigten Veröffentlichungssysteme, die Anbieter konsolidierter Datenticker und die genehmigten Meldemechanismen. Der gegenständliche Beitrag soll einen Überblick über die neue Materie bieten und die wichtigsten Aspekte herausarbeiten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/30

24.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Martin Knoll

Mag. Martin Knoll, LL.M. ist Jurist beim Data Protection Office eines österreichischen Kreditinstituts.