Aktuelles / Unionsrecht

Der einheitliche Aufsichtsmechanismus

Mag. Mona Philomena Ladler

Am 15. 10. 2013 wurde die VO zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank im ABl veröffentlicht.1 Damit wird der einheitliche Aufsichtsmechanismus (single supervisory mechanism - SSM) Realität. Dies leitet eine neue Ära der Bankenaufsicht ein, da Aufsichtsaufgaben, die bisher auf ausschließlich nationaler Ebene ausgeübt wurden, auf die europäische Ebene verlagert werden. Die EZB agiert ab November 20142 als zentrale, europäische Aufsichtsbehörde über "bedeutende" Kreditinstitute und Finanzkonglomerate, die in Mitgliedstaaten der Euro-Zone (sog "teilnehmenden Mitgliedstaaten") niedergelassen sind, Zweigniederlassungen errichtet haben oder grenzüberschreitende Dienstleistungen in diese erbringen.3

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/200

19.12.2013
Heft 7/2013
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist Expertin für Finanzmarktrecht bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG).

Publikationen (Auswahl):
ESA-Leitlinien und Vorstandshaftung, ÖBA 2020, 697; Das Europäische System der Finanzaufsicht nach der Reform, ZFR 2020/72; Art 17 MAR (Ad hoc-Publizität) in Gruber (Hrsg), BörseG II/MAR (2020); Claw-back Klauseln in Vorstandsverträgen, wbl 2018, 533; Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU (2014); Finanzmarktregulierung in der Krise oder die Krise der Finanzmarktregulierung? Kritische Anmerkungen zur Übertragung der Banken- und Finanzaufsicht auf die EZB, GPR 2013, 328.