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Der Schutzzweck des Finanzmarktaufsichtsrechts nach den OGH-Entscheidungen zur Causa Commerzialbank Mattersburg

Iris Leixner

In seiner jüngsten Rsp zur Amtshaftung im Finanzmarktaufsichtsrecht anlässlich zivilgerichtlicher Verfahren zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen durch Einleger und Masse der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG (CBM) hat sich der OGH, aufbauend auf der Grundsatzentscheidung des VfGH zur Verfassungskonformität des § 3 Abs 1 2. Satz FMABG idF BGBl I 2018/37, eingehend mit dem Schutzzweck des Bankaufsichtsrechts und der Frage der Anforderungen an den Rechtswidrigkeitszusammenhang im Kontext der Beaufsichtigung von Kreditinstituten befasst. Im Lichte dieser aktuellen Rsp wird im Folgenden beleuchtet, welche Aussagen der Rsp des OGH zum Schutzzweck des Finanzmarktaufsichtsrechts seit der Leitentscheidung aus dem Jahr 1979 in diesem Zusammenhang nach wie vor gültig sind.

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/196

25.09.2023
Heft 9/2023
Autor/in
Iris Leixner

Dr. Iris Leixner, LL.M. (London) ist ausgebildete Rechtsanwältin, seit 20 Jahren im Bundesdienst, seit 2022 Ministerialrätin im Bundeskanzleramt, davor von 2011 bis 2022 (Leitende) Prokuraturanwältin in der Finanzprokuratur und seit 25 Jahren mit Stiftungsrecht und Privatstiftungsrecht in der Praxis in verschiedenster Weise befasst.