Beiträge

Der untätige Compliance Officer: Strafbarer Beitrag durch Unterlassen?

Ao. Univ.-Prof. Dr. Hubert Hinterhofer

Zugleich Anmerkung zu BGH-Urteil 17. 7. 2009, 5 StR 394/081

In einer aktuellen und viel beachteten Entscheidung vertritt der BGH die Ansicht, dass Compliance-Beauftragten "regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht" in Bezug auf unternehmensbezogene Straftaten von Unternehmensangehörigen zukommt. Im vorliegenden Beitrag soll zunächst geklärt werden, ob diese Auffassung auch für das österreichische Recht zutrifft. Darüber hinaus werden zentrale sonstige Voraussetzungen einer allfälligen Strafbarkeit eines untätig bleibenden Compliance-Beauftragten wegen Beitrags durch Unterlassen beleuchtet.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2010/62

04.06.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Hubert Hinterhofer

Univ. Prof. Dr. Hubert Hinterhofer lehrt Straf- und Strafverfahrensrecht an der Universität Salzburg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Wirtschafts- und Europastrafrecht. Er ist Mitherausgeber sowie Autor beiTriffterer/Rosbaud/Hinterhofer, Salzburger Kommentar zum Strafgesetzbuch, und bei Hinterhofer/Rosbaud, Kommentar zum Suchtmittelgesetz (2006). Ferner ist er Mitautor des Lehrbuchs Strafrecht Besonderer Teil II (5. Auflage 2012) und Autor zahlreicher weiterer Fachpublikationen.