Thema

Die Anmerkung der vorbehaltenen Verpfändung im Bauträgervertragsrecht

ADir. Reg.-Rat. Alfred Michael Wolf / RA Dr. Manuel C. Traxler, LL.M., LL.B., BSc., akad. Vkfm. / RA MMag. Stefan C. Bart

Gleichzeitig auch eine Kritik an der OGH-E 8 Ob 26/21p = ImmoZak 2022/40

Der Beitrag1 prüft, ob bei der Anmerkung gem § 40 Abs 1 WEG die Nennung eines Gläubigers und die Anmerkung seines Namens im Grundbuch auf Basis der bestehenden Gesetzlage - anders als von uns bisher vertreten2 - möglich sind. Sofern dies der Fall ist, würde dies uE den Erwerberschutz beim grundbücherlichen Sicherungsmodell iZm der Lastenfreistellungsverpflichtung des Bauträgers nach § 9 Abs 3 BTVG verbessern.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2023/38

24.11.2023
Heft 4/2023
Autor/in
Alfred Wolf

Amtsdirektor Reg.-Rat. Alfred Michael Wolf ist Diplomrechtspfleger in Grundbuchs- und Schiffsregistersachen beim BG St. Johann im Pongau, Co-Autor und Herausgeber vom „Kommentar Grundbuchsrecht“ und seit 2014 Mitglied der Expertengruppe des Projekts „Grundbuch-NEU“ des Bundesministeriums für Justiz zur Entwicklung der Eigentumsrechtstabelle, der Pfandrechtstabelle und der Wohnungseigentumsrechtstabelle.

Manuel Traxler

Dr. Manuel C. Traxler, LL.M., LL.B., BSc., akad. Vkfm., ist Rechtsanwalt in Altmünster.

Stefan Bart

MMag. Stefan C. Bart ist Rechtsanwalt in Altmünster.