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Die CSR-Reporting-Richtlinie

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

Am 5. 12. 2014 ist die RL 2014/95/EU1 in Kraft getreten, mit welcher die JahresabschlussRL 2013/34/EU2 im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen geändert wurde. Die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre, also bis 6. 12. 2016 .3 Die nationalen Umsetzungsbestimmungen müssen für das am 1. 1. 2017 beginnende Geschäftsjahr oder während des Kalenderjahres 2017 gelten.4 Wesentlicher Inhalt der Richtlinie ist die Verpflichtung für Unternehmen von öffentlichem Interesse, in ihren Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen. Börsenotierte Unternehmen haben zudem in ihre Corporate Governance-Erklärung eine Beschreibung der Diversitätspolitik des Unternehmens aufzunehmen. Die RL 2014/95/EU enthält diverse Umsetzungsspielräume. Es bleibt also abzuwarten, ob die Berichterstattung im Binnenmarkt wirklich vereinheitlicht werden wird.

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/56

17.03.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.