Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, Kammerumlage

Einfuhrumsatzsteuer trotz Beschlagnahme. Inhalt und Anwendungs­bereich des § 26 Abs 1 UStG idF AbgÄG 2023 (Bieber/Pichler, SWK 35/2023, S. 1311)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Eva Pichler-Rohrhofer, MA

§ 26 Abs 1 UStG idF AbgÄG 2023 enthalte abweichend vom Grundsatz der sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) die gesetzliche Einschränkung, dass Art 124 Abs 1 lit e UZK für die EUSt nicht gelte. Diese Einschränkung gelte für Fälle der EUSt-Schuldentstehung ab 1. 1. 2024, wenn einfuhrabgabenpflichtige Waren eingezogen oder beschlagnahmt und gleichzeitig oder nachfolgend eingezogen würden. Der Beitrag beleuchtet Inhalt und Anwendungsbereich der Einschränkung.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/149

27.03.2024
Heft 6/2024