Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - August 2011

Dr. Gregor König, LL.M.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Löschung dadurch, dass ihm die Beschwerdegegnerin (eine Sicherheitsdirektion) auf sein Löschungsbegehren vom Dezember 2010 hin binnen gesetzlicher Achtwochenfrist weder eine Löschungsmitteilung noch eine begründete Ablehnung seines Löschungsbegehrens übermittelt habe. Die Beschwerdegegnerin meinte dagegen, das Löschungsbegehren sei niemals bei ihr eingelangt, inhaltlich sei es auch abzulehnen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
jusIT 2011/85

27.10.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.