Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - August bis September 2008

Dr. Gregor König, LL.M.

K121.372/0008-DSK/2008,

19. 8. 2008

Sachverhalt: Die Frau des Beschwerdeführers war in einer Verwaltungsstrafsache mit Ladungsbescheid als Zeugin zu einer am 22. 11. 2006 durchgeführten Berufungsverhandlung vor einem UVS geladen worden. Die Zeugin machte nach ihrer Teilnahme an der Verhandlung per Schreiben den durch die Kopie einer Rechnung des Beschwerdeführers bescheinigten Betrag von 300 EUR (inkl USt) für die Vertretung in ihrer Parfümerie am 22. 11. 2006 in der Zeit von 8:30 bis 11:00 Uhr als Zeugengebühr geltend. Im daraufhin von Amts wegen eingeleiteten Ermittlungsverfahren zur Überprüfung des möglicherweise einen Gebührenanspruch begründenden Sachverhalts wurde am 8. 11. 2007 bei der WGKK angefragt, ob die Zeugin als Gewerbetreibende Angestellte zur Sozialversicherung angemeldet habe und bei welchen Arbeitgebern der Beschwerdeführer gegebenenfalls im Jahre 2006 beschäftigt war. Der Beschwerdeführer fühlte sich durch diese Datenermittlung in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt, da er am betreffenden Verfahren nicht beteiligt gewesen sei.

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Artikel-Nr.
jusIT 2008/85

31.10.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.