Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - Jänner bis März 2011

Dr. Gregor König, LL.M.

Österreichische Datenschutzkommission

K121.641/0002-DSK/2011, 21. 1. 2011

Die Beschwerdeführerin (ein Unternehmen aus der Baubranche) behauptet in ihrer rechtsanwaltlich eingebrachten Beschwerde eine Verletzung im Recht auf Löschung dadurch, dass der Beschwerdegegner (Bundesministerium für Finanzen, Zentrale Koordinationsstelle für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung) ihr Löschungsbegehren betreffend zwei in der Zentralen Evidenz erfassten, jedoch schon im ordentlichen Verfahren der ersten Instanz gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellten (bestimmt bezeichneten) Verwaltungsstrafverfahren einer Bezirkshauptmannschaft zwar begründet, jedoch zu Unrecht abgelehnt habe. Da die betreffenden Vorfälle Jahre zurück lägen und für die Vollziehung des AuslBG durch die Beschwerdegegnerin nicht erforderlich seien, eine weitere Dokumentation für die Beschwerdeführerin überdies nachträglich sei, gebe es keinen Grund für die weitere Verarbeitung dieser Daten.

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Artikel-Nr.
jusIT 2011/32

29.04.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.