Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - Jänner bis März 2013

Dr. Gregor König, LL.M.

Österreichische Datenschutzkommission

K121.891/0003-DSK/2013,18. 1. 2013

Der Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dadurch, dass die Beschwerdegegnerin (eine Gebietskrankenkasse) einen Feststellungsbescheid aus April 2012 betreffend eines Vollversicherungsverhältnisses aufgrund von Tätigkeit als Dienstnehmer von 2007 bis 2010 nicht nur an Dienstnehmer und Dienstgeber, sondern auch an das (lokale) Finanzamt, eine Kreditauskunftei, ein Bezirksgericht sowie eine Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) zugestellt habe. Der Bescheid sei nicht rechtskräftig, da er dagegen Berufung erhoben habe. Überdies habe er im Mai 2012 von der Beschwerdegegnerin die Löschung bzw Richtigstellung von Daten verlangt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2013/33

26.04.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.