20. 6. 2008
Spruch: Die Datenschutzkommission hat für die Meldung einer Datenanwendung "Videoüberwachung zum Zwecke des Eigentumsschutzes bzw. zum Zweck der Vorbeugung strafrechtsrelevanter Tatbestände des/der Schüler und Schülerinnen der Schule [Antragstellerin] mit ausschließlicher Auswertung in dem durch die Zweckbezeichnung definierten Anlassfall" durch den Schulleiter einer Schule die Registrierung für die im Schulgebäude befindlichen Garderoben abgelehnt sowie für den außerhalb des Schulgebäudes befindlichen Fahrradabstellplatz für den Zeitraum bis zum 1. Jänner 2011 unter Erteilung bestimmter Auflagen (Speicherdauer 72 Stunden; ausschließliche Überwachung des Fahrradabstellplatzes selbst; Auswertung nur durch den Direktor unter Beiziehung eines Vertreters des Lehrkörpers und des notwendigen technischen Personals; Ergebnisse der Auswertung vertraulich behandeln; Weiterverwendung des ausgewerteten Materials nur für den genehmigten Zweck; Protokollierung der Auswertung; Löschungsverpflichtung) verfügt.
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