K121.683/0009-DSK/2011, 17. 6. 2011
Der Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dadurch, dass die Beschwerdegegnerin (eine Sicherheitsdirektion) ein im Zuge eines Pensionierungsverfahrens erstelltes Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie und eines klinischen Gesundheitspsychologen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) zum Gesundheitszustand des Beschwerdeführers auch für Zwecke kriminalpolizeilicher Ermittlungen verwendet habe.
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