Datenschutz & E-Government

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - März bis April 2012

Dr. Gregor König, LL.M.

Österreichische Datenschutzkommission

K121.763/0003-DSK/2012, 30. 3. 2012

Der Beschwerdeführer behauptet eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dadurch, dass der Beschwerdegegner (eine Tiroler Bezirksverwaltungsbehörde) in einem Baubewilligungsbescheid zwei seiner Briefe (enthaltend Einwendungen gegen ein Bauvorhaben) "wörtlich veröffentlicht" habe. Dieser Bescheid sei nicht nur an die Parteien des Verfahrens, "sondern an über 30 Empfänger gleichsam als Rundschreiben versandt" worden.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/50

27.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Gregor König

Dr. Gregor König, LL.M. ist seit Anfang 2014 Datenschutzbeauftragter in einem großen österreichischen Unternehmen. Bis Ende 2013 war er stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle sowie stellvertretendes geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Nebenbei ist er als Vortragender zum Thema Datenschutz zB an der Akademie für Recht und Steuern sowie an der Fachhochschule Burgenland tätig und Autor von Fachbeiträgen zum Datenschutzrecht.

Publikationen:

Datenschutz und Arbeitsrecht, in Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht (2013) 5a; Videoüberwachung (in der betrieblichen Praxis), in Bogendorfer (Hrsg), Datenschutz im Unternehmen (2011) 23; Das neue Auskunftsrecht, in Jahnel (Hrsg), Datenschutzrecht. Jahrbuch 2010 (2010) 41.